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Karte 2011
Achten Sie beim Unfallschaden immer darauf, dass ein qualifizierter unabhängiger KFZ - Sachverständiger Ihrer Wahl beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für diesen Sachverständigen gehören zum Schaden und können daher bei der Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Die Versicherung des Unfallverursachers ist nicht berechtigt, im Haftpflichtfall einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Ihre Schadenersatz - Ansprüche werden für Sie ermittelt, damit Sie nichts verlieren, was I H N E N zusteht. Dafür sorgt Ihr Kfz-Sachverständigen-Büro DIETER SCHMIDT in Burgdorf